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«Initiativen sind verfassungsrechtlich problematisch»
07.05.2021 – (lid.ch) - Der emeritierte Rechtsprofessor Paul Richli sieht aus verfassungsrechtlicher Sicht massive Umsetzungsprobleme, sollten die Pestizid- und die Trinkwasser-Initiative angenommen werden.
Kategorien: Pflanzenschutz

Neben sachlich-fachlichen, agrarpolitischen und agrarwirtschaftlichen Gründen sprächen auch schwerwiegende verfassungsrechtliche Gründe gegen die Annahme der beiden Initiativen, schreibt Paul Richli in einem Gastkommentar, der diese Woche in der NZZ erschienen ist. Möglicherweise wäre es sogar geboten gewesen, die eine oder andere Initiative für teilungültig oder ganz ungültig zu erklären, weil sie im Falle einer Annahme faktisch gar nicht umgesetzt werden könne.
Als eines der gravierendsten Probleme nennt Richli auf Anfrage des LID, dass ein Betrieb, der unter Hilfe von Pestiziden Ackerbau betreibt, bei Annahme der Trinkwasser-Initiative für den ganzen Betrieb keine Direktzahlungen mehr erhalten soll. Selbst dann, wenn er gleichzeitig Tiere mit Futter versorgt, das ohne Einsatz von Pestiziden angebaut worden ist. Dies stehe im krassen Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesgerichtes, so Paul Richli.
Als weiteren bedeutenden Punkt nennt Richli die Übergangs-Fristen von acht Jahren bei der Trinkwasser-Initiative und zehn Jahren bei der Pestizid-Initiative. Gegenüber dem LID verweist Richli diesbezüglich auch auf Urs Niggli, den ehemaligen Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL), der kürzlich gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärt hatte, dass die Forschung auf gutem Weg sei, Pestizide obsolet zu machen, es dafür aber noch 20 Jahre brauche.
Nach Ansicht von Paul Richli sind die Fristen insbesondere unter den Aspekten des Vertrauensschutzes und des Schutzes von Treu und Glauben sowie der Eigentumsgarantie, die beide in der Bundesverfassung festgehalten sind, zu kurzgefasst. «Der Bund riskiert damit, für nicht amortisierbare Investitionen der Landwirte Entschädigungen leisten zu müssen», sagt Richli. Er verweist dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtes von 1979, wo es um Überbestände in der Tierhaltung ging. Dort wurden schlussendlich als Kompromiss 12 Jahre eingeräumt, also mehr, als es die Initiativen vorsehen.
Für Paul Richli sprechen diese verfassungsrechtlichen Probleme dafür, die beiden Initiativen abzulehnen.