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Gesuch um Verlängerung
06.08.2019 – (lid.ch) – Der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Branchenverband Schweizer Reben und Weine haben beim Bundesrat Gesuche für die Verlängerung zur Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder eingereicht.
Kategorien: Soziales

Wie das BLW schreibt, beantragt der SBV eine Verlängerung der bestehenden Ausdehnung um 3 Jahre. Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine beantragt eine Verlängerung um 2 Jahre. Durch den Antrag sollen die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen durch den Bundesrat für die Nichtmitglieder verbindlich erklärt werden.
Die landwirtschaftlichen Produzenten- und Branchenorganisationen sind für die Qualitäts- und Absatzförderung selber verantwortlich.
Der Bundesrat kann Nichtmitglieder der Organisationen dazu verpflichten, sich an diesen sogenannten Selbsthilfemassnahmen zu beteiligen. Dies wird Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder genannt.
Damit soll verhindert werden, dass Trittbrettfahrer, also Nichtmitglieder von den Selbsthilfemassnahmen profitieren, ohne sich finanziell zu beteiligen.
Gegenwärtig gilt diese Ausdehnung von Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder für 6 Produzenten- und Branchenorganisationen.