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Geschlechterdiskriminierung bei der Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben?
01.11.2021 – (lid.ch) – Die Frauensession 2021 fordert eine Revision des Eherechts für Bäuerinnen und will vom Bundesrat wissen, ob Frauen bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben diskriminiert werden.
Kategorien: Agrarpolitik

Letzte Woche war das Bundeshaus anlässlich der Frauensession 2021 für zwei Tage in reiner Frauenhand. Dabei hätten 246 gewählte Teilnehmerinnen aus der ganzen Schweiz über 70 Geschäfte beraten und insgesamt 23 Forderungen verabschiedet, heisst es in einer Mitteilung von Alliance F, dem grössten schweizerischen Frauendachverband. Diese Forderungen seien in der Form von Petitionen dem Ratspräsidium überreicht worden – so werden auch National- und Ständerat die Forderungen behandeln.
Die Frauensession hat sich unter anderem über die soziale Absicherung der Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben beraten: Mit einer Revision des Eherechts sollen die negativen Folgen bei Ehescheidungen oder Auflösungen der eingetragenen Partnerschaften auf landwirtschaftlichen Betrieben abgefedert werden und das bäuerliche Bodenrecht soll das Güterrecht nicht mehr gänzlich überlagern. Zudem soll die soziale Absicherung von auf dem Betrieb mitarbeitenden Partnerinnen oder Partner grundsätzlich verbessert werden. Der Bundesrat soll ausserdem dafür sorgen, dass alle Frauen Zugang zu einer Mutterschaftsversicherung erhalten.
Neben diesen Forderungen im Bereich Landwirtschaft hat die Frauensession auch eine Interpellation eingereicht und verlangt mit diesem Vorstoss vom Bundesrat, dass dieser die Frage klärt, ob es eine geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben gibt. Derzeit seien 94 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe nämlich in männlicher Hand.