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Geographische Angaben einfacher schützen
05.06.2020 – (lid.ch) – Produzentinnen und Produzenten aus der Schweiz sollen neu geographische Angaben mit einem einfachen Verfahren in zahlreichen Staaten gleichzeitig zum Schutz anmelden können.

Das Abkommen Genfer Akte ist Ende Februar 2020 nach dem Beitritt der EU in Kraft getreten. Nun soll auch die Schweiz folgen, damit die Produkte in allen Mitgliedstaaten durch ein unkompliziertes und kostengünstiges Verfahren Schutz erhalten. Heute braucht es für jedes Land einen separaten Antrag.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Genehmigung der Umsetzung der Genfer Akte des Lissabonner Abkommens über Ursprungsbezeichnungen und geographische Angaben zuhanden des Parlaments verabschiedet, wie er mitteilt.