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EU: Halal-Fleisch darf kein Bio-Siegel tragen
26.02.2019 – (lid.ch) – Nach einem Urteil des EU-Gerichtshofes darf Fleisch aus rituellen Schlachtungen ohne Betäubung kein EU-Bio-Siegel tragen.
Kategorien: Tierwohl Fleisch Biolandbau

Gemäss Gerichtshof erfüllt eine solche Schlachtmethode nicht die von der Bio-Verordnung geforderten höchsten Tierschutzstandards, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Ausserdem müsse das Vertrauen der Konsumenten in Bio-Produkte gewahrt werden, so die Richter.
Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Frankreich zurück. Eine Tierschutz-Organisation hatte geklagt, dass Halal-Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürften, aus Bio-Landbau zu stammen. Das Verwaltungsgericht fragte den EU-Gerichtshof an, um das EU-Recht auszulegen.
In der EU ist die rituelle Schlachtung ohne Betäubung aus Gründen der Religionsfreiheit erlaubt. In der Schweiz hingegen müssen auch rituelle Schlachtungen unter Betäubung der Tiere stattfinden. Der Import solchen Fleischs über spezielle Kontingente ist jedoch erlaubt.