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Erfreulicher Start für "swissmilk green"
08.10.2019 – (lid.ch) – Der Branchenstandard "swissmilk green" verzeichnet gut einen Monat nach dem Start ein positives Fazit. 20 Firmen zeichnen ihre Produkte damit aus und bereits profitieren 1'700 Milchkühe von mehr Tierwohl.
Kategorien: Milch
Zwei Drittel der Schweizer Milchbetriebe habe sich bisher für "swissmilk green" angemeldet, wie die Branchenorganisation Milch (BOM) mitteilt. Sie wurden überprüft und erfüllen nachweislich die Bestimmungen.
Dank dem Standard grasten bis heute zusätzliche 1'700 Milchkühe täglich auf der Weide oder lebten neu in einem komfortablen Laufstall, schreibt die BOM weiter. Dies, weil sich in den letzten Wochen 70 Milchproduzenten entschieden haben, künftig die Vorgaben von Raus (regelmässiger Auslauf ins Freie) oder von BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltung) zu erfüllen. Beides sind Standards, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen.
Mit dem Standard stehe die Branche am Anfang des Weges, so die BOM. "swissmilk green" soll laufend weiterentwickelt werden, um den Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden.
Das sind die Anforderungen von "swissmilk green"
Aus dem Bereich Tierwohl müssen die Bäuerinnen und Bauern künftig 5 Anforderungen erfüllen. Dafür erhalten Sie einen Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen auf Molkereimilch im A-Segment:
- Die Kühe müssen entweder am Programm Regelmässiger Auslauf im Freien (RAUS)oder Besonders tierfreundliche Stallhaltung (BTS) teilnehmen.
- Die Mindesthaltedauer für Kälber beträgt bei allen geborenen Kälbern 21 Tage.
- Die Kühe müssen mindestens 2-mal täglich gemolken werden.
- Tierhalter, die an Schauen und Ausstellungen teilnehmen, müssen sich an das Reglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter (ASR) halten.
- Schlachtkühe dürfen nicht trächtig sein.
Bei der Fütterung setzt die BOM 2 Richtlinien:
- Wenn Sojaschrot oder Soja verwendet wird, muss dieses aus nachhaltigen Quellen stammen.
- Das Milchkuh-Futter darf weder Palmfett noch Palmöl enthalten.
Die weiteren Anforderungen betreffen folgende Bereiche:
- Ohne ärztliche Anordnung dürfen keine kritischen Antibiotika eingesetzt werden, die wegen möglicher Resistenzbildung umstritten sind.
- Der Ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) muss erfüllt werden. Dieser ist ohnehin Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen.
- Jede Kuh in der Tierverkehrsdatenbank muss einen Namen haben.
Zudem müssen Bäuerinnen und Bauern zwei Kriterien aus folgenden Zusatzanforderungen erfüllen:
- RAUS und BTS
- Eine Lebetagleistung von über 8 Kilo als Durchschnitt über die ganze Herde im Talgebiet und von über 6 Kilo im Berggebiet.
- Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika
- Im Krankheitsfall Anwendung von komplementärmedizinischen Methoden.
- Soziale Absicherung. Dokumentation der Entlöhnung der Familienarbeitskräfte.
- Anerkannter Lehrbetrieb.
- Weiterbildung des Betriebspersonals während mindestens einem halben Tag pro Jahr.
- Anbieten von Schule auf dem Bauernhof (SchuB) mindestens einmal pro Jahr.