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Busse für Bucher
17.07.2019 – (lid.ch) – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit der Bucher Landtechnik AG eine einvernehmliche Regelung getroffen und das Unternehmen mit 150'000 Franken gebüsst. Dies wegen Abreden bei Traktor-Ersatzteilen für New Holland.
Kategorien: Landtechnik

Bucher habe mit den Händlern beim Vertrieb mit Traktor-Ersatzteilen unzulässige absolute Gebietsschutzabreden getroffen, teilt die Weko mit. Damit seien Importe behindert worden. Der Landtechnik-Spezialist hat demzufolge seine Händler dazu verpflichtet, sämtliche Ersatzteile für New-Holland-Traktoren bei ihm zu beziehen. Zudem verknüpfte ein Anreizsystem die Bezugsmenge von Ersatzteilen mit Rabattkonditionen für Traktoren. Bezugspflicht und Anreizsystem schlossen Verkäufe von ausländischen Lieferanten an die Händler aus und behinderten so den Wettbewerb, so die Weko.
Bucher hat sich nun dazu verpflichtet, die Händler nicht daran zu hindern, Ersatzteile beim Lieferanten ihrer Wahl zu beziehen. Weil sich das Unternehmen kooperativ zeigte, wurden die Sanktionen gemindert.
Der Entscheid kann ans Bundesverwaltungsgericht gezogen werden.