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Bundesrat will Minimalanforderungen für Nutztiere anheben
12.08.2020 – (lid.ch) - Der Bundesrat hat einen direkten Gegenentwurf zur «Massentierhaltungsinitiative» in die Vernehmlassung geschickt.
Kategorien: Agrarpolitik Rindvieh Tierwohl
Dem Bundesrat sei das Wohlergehen der Tiere, insbesondere der Nutztiere, ein wichtiges Anliegen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). In einer Sitzung zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) hat der Bundesrat einen direkten Gegenentwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Der Gegenentwurf nehme zentrale Aspekte der Initiative auf. Die Vernehmlassung dauert bis am 20. November 2020.
Der Bundesrat wolle die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt. In diesen Bereichen sollen die Minimalanforderungen für alle Nutztiere angehoben werden. Der Gegenentwurf sehe zudem vor, den Schutz des Wohlergehens als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Die Initiative bezieht sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung.
Die Meinung des Schweizer Bauernverbandes (SBV) zum Gegenvorschlag des Bundesrates
Der SBV kritisiert in einer Mitteilung den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Massentierhaltungsinitiative. Erstens, ende das Tierwohl für den Bundesrat an der Grenze, zweitens reduziere der Bundesrat mit den neuen Bestimmungen die Differenzierungsmöglichkeit über die verschiedenen Tierwohllabel und drittens gehe es bei den vorgesehenen neuen Bestimmungen nicht nur um zusätzliche Kosten, sondern generell auch um die praktische Machbarkeit auf den einzelnen Betrieben. Der Schweizer Bauernverband werde das Vernehmlassungsdokument nun im Detail prüfen.
Die Meinung des Schweizer Tierschutz (STS) zum Gegenvorschlag des Bundesrates
Auch der STS begrüsst die Idee der Landesregierung das Wohlergehen aller Tiere als Grundsatz in die Verfassung aufzunehmen sowie die schonende Schlachtung in der Verfassung zu verankern, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Doch kritisiert der STS in seiner Mitteilung, dass Konkretisierungen in den Bereichen Tierhaltung (freie Bewegung, Auslauf und Weide) sowie zu Transport und Schlachtung weitgehend fehlen. Auch der STS kritisiert, dass Produkten aus tierquälerischer Massentierhaltung nach wie vor ungehindert in die Schweiz importiert werden.