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Bundesrat publiziert Bericht zu Spezialregeln für Landwirtschaft
05.06.2020 – (lid.ch) – Ein Bericht des Bundesrates kommt zum Schluss, dass die Spezialregeln für die Schweizer Landwirtschaft dieser mehrheitlich zum Vorteil gereichen. In einigen Bereichen stellt der Bericht aber Nachteile fest.
Kategorien: Agrarpolitik

Der Bericht ist heute vom Bundesrat gutgeheissen worden, wie dieser mitteilt. Er war aufgrund eines Postulats von FDP-Ständerat Andrea Caroni verfasst worden. In der Übersicht legt der Bundesrat dar, in welchem Umfang Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz von branchenspezifischen Regeln – agrarpolitisch und fiskalisch - profitieren.
Wichtigste Instrumente sind die Direktzahlungen (2,8 Mrd. pro Jahr) und der Grenzschutz (3,3 Mrd. pro Jahr). Hinzu kommen steuerliche Begünstigungen und Ermässigungen bei Abgaben. Laut Mitteilung zeigt sich aber auch, dass die reduzierte Mehrwertsteuer auf gewisse Vorleistungen wie Dünger und die Befreiung von der Mehrwertsteuer beim Verkauf von eigenen Produkten den Landwirten aufgrund des Vorsteuerabzugs keine finanziellen Vorteile bringt.
Geringfügige Vorteile für die Landwirtschaft ergäben sich aus der fiskalischen Bewertung, heisst es weiter. Berechnungen anhand eines fiktiven Beispiels und konkreter Vorgaben von 5 Kantonen zeigen, dass der Vorteil einer bäuerlichen Familie gegenüber einem übrigen Selbstständigerwerbenden in den ausgewählten Kantonen rund 2'000 bis 7'000 Franken pro Jahr beträgt. Dies hauptsächlich aufgrund der tieferen fiskalischen Belastung wegen tieferer Bewertung des Eigenmietwertes.
Im Vergleich zur übrigen Wirtschaft wird laut Bericht die Landwirtschaft unter anderem durch Einschränkungen bei gewissen Formen von juristischen Personen belastet. Dies schränke die Möglichkeiten bei der Steuerplanung ein.