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Zuckerrüben-Beizmittel «Gaucho» bleibt verboten
12.11.2020 – (lid.ch) – Zwar bewilligt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Verwendung von zwei Blattbehandlungsmitteln in Zuckerrübenkulturen, doch die Verwendung des Neonicotinoids «Gaucho» bleibt weiterhin untersagt. Die Rübenpflanzer sehen durch den Entscheid die Zuckerwirtschaft gefährdet.
Kategorien: Pflanzenschutz Zuckerrüben Biodiversität Ökologie Forschung
In diesem Jahr hatte der Zuckerrübenanbau stark unter der Virösen Vergilbung, einem von Blattläusen übertragenen Virus, zu leiden. Die Verluste betragen teilweise bis zu 50 Prozent. Das BLW hat entschieden, zwei Produkte zur Blattbehandlung zuzulassen, um die Blattläuse, die bei den Zuckerrüben die Viröse Vergilbung übertragen, zu bekämpfen, wie das BLW in einer Mitteilung schreibt. Diese Produkte, Movento SC und Gazelle SG, sind in der Schweiz bereits für die Verwendung in Kartoffelkulturen, die vergleichbare Anwendungsbedingungen haben, zugelassen.
Gleichzeitig soll ein Programm gestartet werden, dass alternative Methoden zum Schutz der Zuckerrüben erforschen, tolerante Sorten ermitteln, Warnmodelle zur gezielten Bekämpfung entwickeln und Produktionssysteme, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichten, unterstützen soll.
Der Verband der Schweizer Zuckerrübenproduzenten hatte eine Ausnahmebewilligung zur Behandlung des Zuckerrübensaatguts mit dem Wirkstoff Imidacloprid («Gaucho») beantragt. Diese Substanz aus der Gruppe der Neonicotinoide war am 1. Januar 2019 wegen seines Risikos für Bestäuber jedoch verboten worden.
Rübenpflanzer sind konsterniert und fordern Import-Beschränkungen
Der Verband der Schweizer Zuckerrübenpflanzer zeigt sich einer Medienmitteilung konsterniert über den Entscheid. Er weist darauf hin, dass Zuckerrüben im Anbaujahr nicht blühen und eine negative Wirkung der Saatgut-Beizung nie nachgewiesen worden sei. Nach dem Entscheid müsse nun befürchtet werden, dass die Schweizer Zuckerwirtschaft in ihren Grundfesten gefährdet sei. Im Gegensatz zur Schweiz haben verschiedene EU-Staaten neonicotinoidhaltige Beizmittel wieder zugelassen. Das führt laut SVZ zu einem Wettbewerbsnachteil. Der Verband fordert deshalb, dass nur noch Zucker und Zuckerrüben importiert werden dürfen, wenn ohne in der Schweiz nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel produziert.
Auch die Schweizer Zucker AG (SZU) zeigt kein Verständnis für den Entscheid. Dieser führe zu einer schweren Wettbewerbsverzerrung gegenüber der EU. So hätten bisher 12 EU-Staaten eine Notfallzulassung erteilt oder Gaucho gar nie verboten. Zudem seien weitere Anträge - etwa in Deutschland - hängig. Der Entscheid des BLW werde zu einem
Rückgang der Anbaufläche führen und dies wiederum zu einem grösseren Anteil von Importzucker. Die Schweizer Zuckerindustrie stehe vor existenziellen Problemen.
Mehr zum Thema Viröse Vergilbung lesen Sie im LID-Artikel «Viröse Vergilbung bedroht die Rüben».
Mehr zum Thema lesen Sie im Mediendienst von morgen Freitag.