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Auch Nationalrat will Küken-Schreddern verbieten
22.03.2019 – (lid.ch) – Der Nationalrat hat eine Motion oppositionslos angenommen, die das Schreddern von männlichen Küken verbieten will.
Kategorien: Geflügel Tierwohl Eier

Die Motion war von der Wissenschafts-Kommission des Nationalrats eingereicht worden und verlangt eine Änderung der Tierschutzverordnung. Nach dieser ist aktuell das Schreddern lebender Küken erlaubt. Allerdings wird nach Angaben von Gallo Suisse die Methode in der Schweiz nicht praktiziert.
Dass dies aber möglich wäre, widerspricht nach Ansicht der Kommission Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, nach diesem die Würde und das Wohlergehen der Tiere geschützt werden soll. Es komme bei schlecht eingestellten Messern vor, dass den Küken lediglich die Füsse abgeschnitten würden, sie aber noch lebten.
Während weibliche Küken zu Legehennen aufgezogen werden, werden die männlichen Eintagesküken mit Gas getötet oder geschreddert. Dies, weil sie weder Eier legen, noch gut für die Mast geeignet sind. Künftig könnte die Geschlechtsbestimmung bereits im Ei dieses Problem lösen. In Deutschland sind solche Eier bereits im Handel erhältlich.
Eine alternative Methode sind Zweinutzungsrassen. Bei diesen sind jedoch Lege- und Mastleistung tiefer. Pro Ei resp. pro Kilo Gewicht benötigen sie mehr Futter und sind damit weniger effizient. Ein weitere Alternative ist die Aufzucht der männlichen Eintagesküken, sogenannter Bruderhähne. Beide Varianten sind jedoch nur Nischenmärkte.