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Ältere Ziegen brauchen nur eine Ohrenmarke
10.11.2021 – (lid.ch) – Am 1. Januar 2022 tritt die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank in Kraft. Damit wird auch die Nachmarkierung von Ziegen, die älter als zwei Jahre sind, abgeschafft.
Kategorien: Ziegen Tiergesundheit Lebensmittelsicherheit

Das Erfassen des Tierverkehrs ist für die wirksame Tierseuchenbekämpfung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft wichtig. Vor knapp zwei Jahren wurde darum die eindeutige Identifikation und Meldepflicht auf Schafe und Ziegen ausgedehnt. Ab dem 1. Januar 2020 mussten neugeborene Schafe und Ziegen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden und Tiere, die bis anhin nur mit einer Ohrmarke versehen waren, mussten bei einem Standortwechsel mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden.
Bei der Nachmarkierung von ausgewachsenen Ziegen sei es allerdings häufig zu Entzündungen gekommen, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Lebenmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Darum müssten Ziegen, die vor dem 1. Januar 2020 geboren wurden, neu nicht mehr mit einer zweiten Ohrmarke nachmarkiert werden. Sie dürften lebenslänglich mit nur einer Ohrmarke in eine andere Tierhaltung verstellt werden. Für Ziegen, die nach dem 1. Januar 2020 geboren wurden, seien aber zwei Ohrmarken obligatorisch. Die Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank bilde die gesetzliche Grundlage dazu. Diese tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.