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Medienmitteilung: Schweizer Milchproduzenten SMP
Bern
,
01. Februar 2012

Agrarpolitik 2014 - 2017: Weitere Korrekturen an der Vorlage nötig

Die heute vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Agrarpolitik 2014 – 2017 beinhaltet zwar diverse Verbesserungen gegenüber den Vernehmlassungsunterlagen. Wichtige Forderungen von Seiten der Landwirtschaft sind aber nicht oder ungenügend berücksichtigt worden. Es braucht weitere substanzielle Korrekturen durch das Parlament.

Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat die Vorlage zur Agrarpolitik 2014 - 2017 in diversen Punkten angepasst. Diese Korrekturen gehen grösstenteils in die richtige Richtung, beachten aber die künftigen Herausforderungen zu wenig. Insbesondere die stark zunehmende Bedeutung der Versorgung der global wie auch national rasant wachsenden Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Nahrungsmitteln ist noch nicht genügend berücksichtigt. Eine weitere Extensivierung der Schweizerischen Landwirtschaft und mehr Importe aus teils problematischer Produktion zur Versorgung von immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten kann nicht der richtige Weg sein.
Zu begrüssen sind die Verbesserungen der Vorlage unter anderem zur Sicherung und Förderung der Qualität, zur Regelung der Milchkaufverträge wie auch verschiedene Korrekturen beim Direktzahlungssystem, welches das Kernstück der Revision der Agrarpolitik bildet. Allerdings sind notwendige Verbesserungen in wichtigen Punkten nicht oder zu zögerlich erfolgt. In der vorliegenden Fassung könnten die Milchproduzenten der Agrarpolitik 2014 – 2017 nicht zustimmen. Im Rahmen der parlamentarischen Behandlung braucht es weitere Korrekturen insbesondere in den folgenden Bereichen:

  1. Die einschränkenden gesetzlichen Vorgaben zur Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit durch den Bundesrat sind aufzuheben sowie die Vorgaben für die Milchkaufverträge noch konkreter und verbindlicher zu fassen.
  2. Die Versorgungssicherheitsbeiträge sind leistungsbezogen in Abhängigkeit des erbrachten Beitrages zur Versorgungssicherheit auszurichten. Dazu müssen die Beiträge für die Grünfläche in Abhängigkeit des Besatzes an Raufutter verzehrenden Tieren ausgerichtet werden, wobei eine angemessene, auf die Nachhaltigkeit ausgerichtete Förderlimite festzulegen ist. Die in der Botschaft gegenüber der Vernehmlassungsunterlagevorgeschlagenen Änderungen sind ungenügend und erfüllen die Erwartungen der Landwirtschaft nicht.
  3. Die Übergangsbeiträge sind noch weiter zugunsten der leistungsbezogenen Versorgungssicherheitsbeiträge zu reduzieren.

Positiv zu werten ist die Absicht des Bundesrates, die Zulage für verkäste Milch als wichtigen Pfeiler der schweizerischen Milchwirtschaft unverändert bei 15 Rappen zu belassen und die dafür benötigten Mittel im Zahlungsrahmen vorzusehen.
Die Agrarpolitik 2014 – 2017 muss die stark zunehmende Bedeutung der Nahrungsmittelversorgung besser berücksichtigen und auch für die Bauernfamilien Verbesserungen bringen. Mehrleistungen in den Bereichen Ökologie und Landschaftsschutz, die Mehraufwendungen und Ertragseinbussen zur Folge haben, müssten zudem mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln abgegolten werden.

Kontakt

Kurt Nüesch, kurt.nueesch@swissmilk.ch, Stv. Direktor SMP, 031 359 54 11, 079 661 41 59

Christoph Grosjean-Sommer , christoph.grosjean@swissmilk.ch, Kommunikation Wirtschaft und Politik, 031 359 53 18, 079 645 81 36

Sender
Schweizer Milchproduzenten SMP
Weststrasse 10
3000 Bern 6
031 359 51 11
smp@swissmilk.ch
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