Der Schweizerische Bauernverband ist zufrieden mit dem Entscheid. Er zeigt, dass die Bevölkerung ausreichend Vertrauen in die bestehenden juristischen Institutionen hat. Misshandlung von Tieren ist ein Offizialdelikt, das heisst, sie muss von Amtes wegen verfolgt werden. Wenn es in gewissen Kantonen noch Defizite gibt, müssen diese gezielt angegangen werden. Dem Schweizerischen Bauernverband ist die Einhaltung der bestehenden, sehr strengen Tierschutzgesetzgebung ein Anliegen. Sie sichert das Vertrauen in die Produkte aus der einheimischen Tierhaltung. Doch gerade im Bereich der Nutztiere sind regelmässige Kontrollen bereits heute Standard.
Medienmitteilung: Schweizerischer Bauernverband
Brugg
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07. März 2010
Tierschutzanwalt: Vernunft hat obsiegt
Das Volk hat entschieden: Es will keine obligatorische Einführung eines Tierschutzanwalts.
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Urs Schneider, Stv. Direktor SBV, Tel. 079 438 97 17
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