An heissen Sommertagen sticht die Gülle in die Nase, an kalten Wintertagen ins Auge. Wenn der Boden durchnässt, gefroren oder schneebedeckt ist, dürfen die Bauern keine Gülle ausbringen. Denn regnet es auf den gefrorenen Boden, versickert das Wasser nicht, sondern fliesst mitsamt der Gülle ab. Schlimmstenfalls landet die Gülle in Bächen, Seen oder Kanalisationen und verschmutzt so Wasser und Fische (siehe Kasten).
Prekär in Bern und St. Gallen
Dieser Januar ist besonders kalt, der Boden ist pickelhart. Rindvieh und Schweine machen im Winter aber nicht weniger Dreck also sonst. Beim Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern klingeln die Telefone heiss; die Güllenlöcher der Bauern sind voll. In den ersten Januarwochen hatte Hans Vogel von der Abteilung Grundstückentwässerung bereits mehr Anfragen als im ganzen letzten Winter. "In den letzten Jahren habe ich nie eine solche Situation erlebt", sagt Vogel. Es gebe heuer auch wesentlich mehr Anzeigen als letztes Jahr.
Vogel ist erstaunt über die Situation in einigen Gebieten, denn in den Güllenlöchern sollte es eigentlich genug Platz für die anfallende Wintergülle haben. "Wahrscheinlich sind die Bauern im Herbst überrascht worden, der erste Schnee fiel bereits Ende Oktober", mutmasst Vogel. Seither seien die Verhältnisse zum Güllen nie besonders gut gewesen, viele Bauern hätten deshalb immer länger zugewartet. Auch Werner Herren, Berater am Inforama Rütti in Zollikofen, bestätigt die prekäre Situation. "Trotz Verbot wurde diesen Winter bereits Gülle auf Schnee und gefrorenen Boden ausgetragen." Wie nötig und dringend es sei, sei fraglich.
Im Emmental sind die Güllenlöcher noch nicht voll. Hans Grossenbacher, Regionalleiter Beratung des Inforamas Emmental, hat bis jetzt noch keine Anrufe von Landwirten erhalten. "Die Bauern in unserer Region wissen, dass Güllen bis Ende Januar kein Thema sein darf." Sei es noch länger kalt, könnten volle Güllenlöcher ab Ende Februar jedoch zum Problem werden.
Auch im Kanton St. Gallen ist die Lage kritisch. "Bereits Anfang Dezember hatten wir Anfragen von Bauern, die bereits volle Güllelager hatten", sagt Gion Fravi vom sanktgallischen Amt für Umwelt und Energie. "In den zwei letzten Wochen sind rund 20 Meldungen von Bürgern bei unserem Amt eingetroffen, welche sich über Hofdüngerausträge zur Unzeit beschwerten. Ungefähr die Hälfte der Bauern wurden angezeigt." Fravi kann solche Bauern nicht verstehen. "Sie müssen im Herbst besser planen, damit die Güllenlöcher beim Wintereinbruch leer sind."
Hat ein Bauer im Winter ein volles Güllenloch, raten ihm die kantonalen Beratungsstellen, die Gülle zwischenzulagern. "Im Kanton St. Gallen bieten einige Gemeinden solche Zwischenlager an, aber wenige Bauern machen von diesem Angebot Gebrauch“, sagt Fravi. Manchmal sei auch Platz bei anderen Bauern vorhanden, doch sei diese Lösung wegen des hohen Aufwands unbeliebt. Im Nachbarskanton Thurgau haben manche Bauern ihre Gülle bei ihren Kollegen zwischengelagert, wie der Leiter des Thurgauer Amtes für Umwelt, Erich Müller, sagt. Leider gebe es unter den Bauern immer wieder schwarze Schafe, die ihre Gülle austragen würden. Diese Einzelfälle brächten damit das Image der ganzen Bauernschaft in Verruf.
Güllen auf gefrorenen Böden ist verbotenhs. Ist der Boden gefroren, schneebedeckt oder mit Wasser gesättigt, darf nicht gegüllt werden. Heinz Hänni vom Bauernverband rät den Bauern dringend ab, zum jetzigen Zeitpunkt Gülle auszubringen. "Die Rechtslage bei einem Regelverstoss ist glasklar. Kommt es zu einer Anzeige, können neben einer Geldbusse auch die Direktzahlungsbeiträge gekürzt werden." Die Höhe der Busse und die Kürzung der Direktzahlungsbeiträge ist abhängig davon, ob der Bauer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat und ob es sich um einen einmaligen Verstoss handelt oder nicht. "Führt die Gülle zu einer Gewässerverschmutzung, hat der Bauer auf jeden Fall mit einer Klage zu rechnen", sagt Hänni. |
Zürich, Luzern und Solothurn: Noch Kapazitäten vorhanden
René Gämperle vom Fachbereich Pflanzenernährung des Zürcher Bildungs- und Beratungszentrums Strickhof weiss von ersten Anfragen von Bauern, die ihre Gülle bereits ausbringen wollten. "Zurzeit bestehen im Kanton Zürich noch ausreichend Lagerkapazitäten, um notfallmässige Austräge zu vermeiden", sagt Gämperle. Sollten nach Mitte Februar noch winterliche Bedingungen herrschen, könne sich die Situation für einzelne Landwirte durchaus zuspitzen. Auch im Kanton Zürich seien die Bauern vom frühen Wintereinbruch überrascht worden.
Im Kanton Luzern ist die Situation auch noch nicht prekär, wie Fritz Birrer vom Luzerner Landwirtschaftsamt sagt. "Seit Dezember haben wir drei Anfragen für eine Notaustragung erhalten." Insbesondere die Bauern, die über eine Lagerkapazität für Gülle von vier Monaten verfügten, könnten diesen Winter in Bedrängnis kommen. Problematisch seien auch Bauernbetriebe, welche in abgelegenen Gebieten von mehreren Wohnungen, welche nicht an die Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sind, Abwasser abnehmen.
Im Kanton Solothurn sind die Güllenlöcher noch nicht voll. "Bis jetzt haben wir relativ wenige Anfragen von Bauern gehabt", sagt der zuständige Bernhard Strässle vom Solothurnischen Bildungs- und Beratungszentrum Wallierhof. Derzeit könnten Bauern, die unverschuldet ein volles Güllenloch haben, ihre Gülle sogar austragen. " Aber nur auf Grünland, wo kein Schnee liegt und der Boden nicht durchgefroren ist", so Strässle.
Auf mildere Temperaturen können sich die Schweizer Bauern in der nächsten Zeit noch nicht freuen, wie Mario Rindlisbacher von der Wetterprognosestation Meteotest sagt. "Die Böden werden noch über längere Zeit gefroren sein."
Siehe auch: "Wertvoller Hofdünger abzugeben – der Anbieter bezahlt dafür" im LID-Mediendienst Nr. 2890 vom 10. Oktober 2008 und "Aus Gülle wird Geld" im LID-Mediendienst Nr. 2885 vom 5. September 2008.

