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Nischensorten neu in Saat- und Pflanzgutverordnung

15.01.2010 - (lid) – Die revidierte Saat- und Pflanzgutverordnung soll neu auch Nischensorten umfassen.

Damit will das Bundesamt für Landwirtschaft es den Schweizer Bauern ermöglichen, mit innovativen Produkten auf den Markt zu gelangen. Ferner gibt die revidierte Verordnung den Produzenten mehr Handlungsspielraum und lockert bisheriges Recht. Gleichzeitig werde sie an EU-Bestimmungen angeglichen, um den Handel zwischen der EU und der Schweiz zu erleichtern. Die Verordnung ist bis zum 19. Februar in Konsultation.

Das BLW will, dass sich Bauern in der Schweiz mit neuen, innovativen Produkten behaupten können und öffnet so seltenen Sorten mit Marktpotenzial die Türen. ProSpecieRara hatte im Vorfeld eine Verschärfung der Verordnung befürchtet, wurde ihr doch die Zulassung einiger Kartoffelsorten verwehrt. Nun begrüsst die Schweizerische Stiftung für die kulturhistorische und genetische Vielfalt von Pflanzen und Tieren den vom Bundesamt vorgelegten Entwurf, wie sie am 15. Januar mitteilte. Mit dem Entwurf leist das BLW passend zum UNO-Jahr der Biodiversität einen grossen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität bei den Kulturpflanzen leisten.

Laut Hans Dreyer, Leiter Fachbereich Zertifizierung, Planzen- und Sortenschutz beim BLW, wurde die Verordnung in der Vergangenheit tatsächlich restriktiv gehandhabt. In der angepassten Fassung seien die Bedenken von ProSpecieRara aber berücksichtigt worden.

 

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